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Sicherung von Altablagerungen

Sicherung und Rekultivierung von Altablagerungen

In Abstimmung mit der unteren Bodenschutz­behörde erstellen wir Sanierungspläne gemäß § 13 Abs. 6 BBodSchG zum geordneten Abschluss von Altablagerungen mit geringem Gefährdungspotenzial.

Gemäß § 17 Abs. 1 BBodSchV müssen Sicherungsmaßnahmen gewährleisten oder wesentlich dazu beitragen, dass durch im Boden oder in Altlasten verbleibende Schadstoffe und deren Umwandlungsprodukte dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit bestehen.

Ziel ist die Errichtung eines dachähnlichen Geländeprofils zur oberfläch­lichen Ableitung des anfallenden Niederschlags­wassers (kontrollierte Flächen­entwässerung). Dies führt zur Austrocknung des Deponie­körpers.

Bei der Planung sind bau-, natur-, forst-, bodenschutz-, wasser- und abfallrechtliche Belange zu berücksichtigen. 

Profilaufbau

Möglicher Profilaufbau eines Sicherungsbauwerks

LKW-Waage

LKW-Waage zur Eingangskontrolle

Entwässerung

Raubettmulde zur kontrollierten Entwässerung

Benjeshecke

Schaffung ökologischer Nischen, hier: Benjeshecke