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Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Seit dem 01.04.2010 ist jeder Erzeuger/ Beförderer/ Entsorger von gefährlichen Abfällen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr zur Teilnahme am elektronischen Abfall­nachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung.

Die GKU nimmt seit Einführung als Dienstleisterin am eANV teil.

  • Beratung und Unterstützung zur Teilnahme im eANV (Empfehlungen zur Ausstattung, Beantragung und Aktivierung von Signaturkarten, Beantragung baustellenbezogener Abfallerzeugernummern, ZKS-Registrierung von Betriebsstätten)
  • Abwicklung des eANV als Verfahrensbevollmächtige des Bauherrn (Abfallerzeuger)
  • Betreuung des ZKS-Postfachs
  • Erstellung von Abfallregistern gemäß Nachweisverordnung
eANVBegleitschein
Zedalteilnehmer GKUBegleitschein im eANV