Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Seit dem 01.04.2010 ist jeder Erzeuger/ Beförderer/ Entsorger von gefährlichen Abfällen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung. Die GKU nimmt seit Einführung als Dienstleisterin am eANV teil.
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Zedalteilnehmer GKU | Begleitschein im eANV |